Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmowertV 2021)

Diese Verordnung ist am 01.01.2022 in Kraft getreten und im :


Bundesgesetzblatt 2021 Teil 1 Nr. 44 vom 29.Juli.2021

veröffentlicht. Damit wird die bisherige Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2010) abgelöst.


Hauswert

Die Verordnung legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte bzw Marktwerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Anwender sind vor allem die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, die Finanzverwaltung, sowie Banken und Versicherungen.

Die ImmoWertV löst die derzeit geltende Verordnung aus dem Jahr 2010 ab. Die Verkehrswertermittlung, sowie die Ermittlung von Daten für die Wertermittlung sollen nun bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen. Insbesondere sind nun die Verordnungen zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren integraler Bestandteil der ImmoWertV geworden.

Neu hinzugekommen sind die Regelungen für bestimmte Wertermittlungsobjekte, wie Regeln für die Bodenwertermittlung und Regeln für die Bewertung von Grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen.

Die Novelle beruht auf den Empfehlungen eines Arbeitskreises von Sachverständigen, auf Ressortabstimmungen politischer Gremien, auf der Beteiligung der "Fachöffentlichkeit" sowie letztlich der Beteiligung von Ländern und Verbänden."



Immobilienwert

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